Trägermodelle

Die Kooperation und Zusammenschlüsse von Kreativen und damit verbundene Trägermodelle für die gemeinschaftliche Organisation von Räumen, spielen angesichts vorhandener räumlicher Ressourcen eine wichtige Rolle bei der Erschließung von Raum für kreative Nutzungen.

Der größte Teil der Kreativunternehmen sind Einzelunternehmen oder Unternehmen mit bis zu drei Mitarbeiter:innen. Viele Kreative arbeiten in erster Linie am Computer, wofür ein einzelner Raum von ca. 20 Quadratmetern oft ausreichend ist. Andere benötigen für ihre Arbeit, etwa in einer bestimmten Projektphase, kurzzeitig größere Räume. Wieder andere, vor allem in der Professionalisierungsphase, können sich schlicht den Raum in der gewünschten Größe angesichts der örtlichen Mietpreise nicht leisten und müssen sich auf weniger Raum beschränken. 

Immobilieneigentümer:innen bieten oft große Flächen, kleinteilig unterteilte Etagen oder ganze Gebäude an und sind häufig wegen des Verwaltungsaufwandes nicht bereit, Verträge mit sehr vielen Einzelmieter:innen einzugehen. Ihr Angebot richtet sich an Firmenstrukturen, die in der kleinteiligen Kreativwirtschaft eher selten anzutreffen sind.

Hier liegt es nahe, dass sich Kreative zusammenschließen, um überhaupt auf dem Immobilienmarkt als Vertragspartner:innen auftreten zu können. Ein Zusammenschluss als Verein, Genossenschaft oder (g)GmbH ist daher häufig die Lösung, die die Frage der Raumanforderung und der finanziellen Leistbarkeit auf Seiten der Kreativen und anderseits der Vertragsgestaltung und Haftungsabsicherung seitens der Vermieter:innen lösen helfen.

Oft ergibt sich durch einen Zusammewnschluss zudem die Option, sich gemeinschaftlich genutzten Raum und eventuell auch andere Ressourcen, z.B. bestimmte Geräte, zu teilen. Dies hat zudem einen Aspekt der Nachhaltigkeit, was den Verbrauch von Raum und anderer Ressourcen betrifft.

Solche Zusammenschlüsse von Kreativen in der geeigneten Rechtsform sind also hinsichtlich der Frage des Zugangs zu Räumen ein wichtiges Mittel und dienen zudem dem gerade für junge Kreative wichtigen Aspekt der Vernetzung

Trägermodelle haben darüber hinaus eine wichtige Funktion beim Aufbau von Förderstrukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft mit Unterstützung der öffentlichen Hand (Bund, Land, Kommunen) durch Bereitstellung von Immobilien in deren Eigemtum (siehe Raumförderung).

Rechtsformen, abhängig von der Zielsetzung und der gewünschten Verbindlichkeit des Zusammenschlusses:

  • 1) Verein

    Der Vereinsvorstand führt die Geschäfte. Mieter:innen und Nutzer:innen der Liegenschaft steht es frei Vereinsmitglieder zu werden. Die Vereinssatzung gibt Sicherheit ggf. verbunden mit einem Erbbaurechts- bzw. Nutzungsvertrag mit der Stadt zur kostenfreien Nutzung des Bodens und zum geschäftlichen Betrieb und der Nutzung der Immobilie. Stadt kann über Zielvereinbarung und Beteiligung im Beirat eingebunden sein.

    Beispiel: basis, Frankfurt am Main

  • 2) (g)GmbH

    Entscheidungen fallen im kleinen Kreis der Geschäftsführung. Ein Verein als alleiniger Gesellschafter sichert Mitwirkung der Mitglieder und MItsprache für die Ausrichtung und Entwicklung des Projekts. Die Absicherung erfolgt über die gemeinnützige Zweckbindung der GmbH ggf. verbunden mit einem Erbbaurechts- bzw. Nutzungsvertrag mit der Stadt zur kostenfreien Nutzung des Bodens und zum geschäftlichen Betrieb und der Nutzung der Immobilie. Stadt kann bis 49% als Gesellschafterin oder eine Beteiligung im Beirat eingebunden sein.

    Beispiel: Ex-Rotaprint gGmbH, Berlin

  • 3) Genossenschaft

    Nutzerinnen erwerben Genossenschaftsanteile pauschal oder äquivalent zur gemieteten Raumfläche. Grundlegende Entscheidungen treffen die Genossenschaftsmitglieder gemeinsam. Ein ehrenamtlicher (oder bestellter) Vorstand führt die Geschäfte. Die Genossenschaftssatzung gibt Sicherheit und ist ggf. verbunden mit einem Erbbaurechts- bzw. Nutzungsvertrag mit der Stadt zur kostenfreien Nutzung des Bodens und zum geschäftlichen Betrieb und der Nutzung der Immobilie. Stadt kann über Zielvereinbarung und Beteiligung im Beirat eingebunden sein.

    Beispiel: fux eG, Hamburg

    Weitere Informationen zur Gründung hält u.a. der Genossenschaftsverband bereit. Dort findet sich z.B. eine Mustersatzung für Kleinstgenossenschaften und ein Rechtsformvergleich.